Hausordnung mit Verhaltensvereinbarungen

An unserer Schule gelten das Schulunterrichts- und das Jugendschutzgesetz. Ein friedliches und angenehmes Zusammenleben an unserer Schule ist uns sehr wichtig.

Nur mit Selbstachtung, Wertschätzung und Verantwortung für- und miteinander, wird es uns gelingen, einen gemeinsamen Ort zum Lernen und Lehren und auch eine Atmosphäre zum Wohlfühlen zu schaffen.

Grundpfeiler

– Menschlicher und respektvoller Umgang miteinander
– Eigenverantwortung der Schüler:innen
– Sich organisieren lernen
– Übertragung von Aufgaben
– Freundliche, höfliche Formulierung
– Zuhören
– Zeit geben den Aufforderungen nachzukommen
– Gesprächsführung
– Konflikte richtig austragen lernen

Daher befolgen wir folgendes:

1. Wir gehen respektvoll miteinander um!

• Ich achte auf höfliche Umgangsformen (Grüßen, Bitten, Anklopfen, …).
• Ich achte auf eine wertschätzende, friedliche Kommunikation.
• Ich löse Konflikte immer gewaltfrei.
• Ich trage angemessene Kleidung und achte auf meine Körperpflege.
• Ich gönne auch meinen LehrerInnen seine/ihre Pausen und wende mich in dringenden Fällen an den Gangdienst.

2. Wir bereiten uns auf den Unterricht vor!

• Ich richte meine Arbeitsmaterialien in der Pause her und sitze mit Unterrichtsbeginn auf meinem Platz.
• Ich halte mein Arbeitsumfeld (Garderobe, Fach, Klasse, Spind,…) in Ordnung.
• Ich deaktiviere alle elektronischen Geräte und verwahre sie im Spind.
• Ich trage im Schulhaus Hausschuhe.
• Ich halte mich an das Kaugummiverbot an unserer Schule.
• Ich kümmere mich um meine Bedürfnisse (Essen, Trinken, Toilette) in der Pause.
• Ich achte auf fremdes Eigentum.

3. Wir verhalten uns im Schulhaus angemessen!

• Ich halte mich in der Pause auf meinem Gang oder in meiner Klasse auf.
• Ich halte Fenster in der Pause und in der Freistunde geschlossen.

4. Wir sind eine gesunde Schule!

• Ich achte auf gesunde Ernährung und trinke ausreichend Wasser.
• Ich achte auf Mülltrennung.

5. Das Schulunterrichtsgesetz bestimmt nicht nur die Rechte der SchülerInnen, sondern es legt auch die Pflichten der SchülerInnen fest.

• Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse bzw. der Gruppe mitzuhelfen, die Unterrichtsarbeit zu fördern.
• Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Zeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
• Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Unterrichtsmaterialien mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.
• Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und in der Schule hilfsbereit, kameradschaftlich, rücksichtsvoll und höflich zu verhalten.
• Die Schule übernimmt keine Verantwortung für fremdes Eigentum.

6. Wir schätzen die Unterstützung der Eltern!

Das bedeutet für die Eltern:

• Wir melden das Fernbleiben unseres Kindes vor Unterrichtsbeginn.
• Wir nehmen aktiv Anteil am Lernweg unseres Kindes (Mitteilungsheft, Hausübungen, Unterschriften)
• Wir besuchen Elternabende, Klassenforen und Sprechtage.
• Wir halten vereinbarte Termine ein.
• Wir melden Änderungen von persönlichen Daten umgehend.

Diese Schulordnung dient der Klassen- und Schulgemeinschaft und ist für unsere Arbeit verbindlich. Sie wurde beim Schulforum beschlossen und ist in Ergänzung zum Schulgesetz gültig.